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ABWASSERANLIEFERUNG

INDIREKTEINLEITER

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ABWASSERANLIEFERUNG

Wir übernehmen Abwässer zu folgenden Tarifen:

  • Häusliches Abwasser aus Anfallstellen innerhalb unseres Verbandsgebiets: kostenlos
  • Häusliches Abwasser aus Anfallstellen außerhalb unseres Verbandsgebiets: 5,80 Euro/m³ 
  • Im Einzelfall betriebliches Abwasser aus dem Verbandsgebiet (Abwasseranalyse und Genehmigung durch den AWV erforderlich): 11,50 Euro/m³
  • Abwasser aus mobilen Sanitärsystemen: 11,50 Euro/m³ 

 

Die Anlieferung ist nur während unserer Öffnungszeiten – hier allerdings ohne Terminvereinbarung – möglich. Bei erstmaliger Anlieferung ersuchen wir Sie, sich in unserem Büro anzumelden. Die angegebenen Tarife verstehen sich inkl. USt. 

Indirekteinleiter (IEV)

Nach § 32 b WRG 1959 idgF. bedarf jede Einleitung von Abwasser in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisation der Zustimmung des Kanalisationsunternehmens. Werden Abwässer in die Anlagen des Kanalisationsunternehmens eingeleitet, die mehr als geringfügig von der Qualität des häuslichen Abwassers abweichen, so ist die Indirekteinleiterverordnung (BGBl. 222/1998) zu beachten.

Zustimmungserklärung
Die Zustimmung zur Einleitung von betrieblichen Abwässern in das öffentliche Kanalisationssystem ist beim AWV Welser Heide oder bei der jeweiligen Standortgemeinde zu beantragen. Weitere Informationen und entsprechende Formulare finden Sie unterhalb in unserem Downloadbereich. Dem Antrag sind Unterlagen, welche eine Beurteilung der Abwassereinleitung in technischer als auch in qualitativer und quantitativer Hinsicht ermöglichen, anzuschließen. Auf Grundlage dieser Unterlagen wird dann eine privatrechtliche Vereinbarung in Form eines Indirekteinleitervertrages zwischen dem Indirekteinleiter und dem AWV Welser Heide geschlossen.

Beachten Sie bitte: Dieser Vertrag mit dem AWV Welser Heide ersetzt keinesfalls allfällige Genehmigungen und Verfahren, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind.

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Allgemeine Geschäfts-bedingungen

AGB´s für die Übernahme und Reinigung von Abwässern (Indirekteinleitung)

für IEV-Zustimmungen ab dem 1.11.2023

AGB´s für die Übernahme und Reinigung mobil angelieferter Abwässer (Fäkalienübernahmestation)

vom 1.11.2023

AGB´s für die Übernahme und Reinigung von Abwässern (Indirekteinleitung)

für IEV-Zustimmungen, die vor dem 1.11.2023 erteilt wurden

Anträge für IEV-Zustimmung

Formulare für die Erteilung, Abänderung
oder Wiedererteilung einer Zustimmungserklärung 

Antrag für die Einleitung betrieblicher Abwässer

Antrag für die Einleitung geringfügig verunreinigter Niederschlagswässer

Antrag auf Übernahme einer bestehenden Zustimmungserklärung

Projektanforderungen

Anlagen-beschreibung

Formulare für verschiedene betriebliche Abwassereinleitungen

Abwässer aus Einrichtungen zur Zahnbehandlung

Abwässer aus Kantinen und Gastronomieküchen

Abwässer aus Schlachtbetrieben und
fleischverarbeitenden Betrieben

Ableitung Druckluftkondensat

Ableitung Brennwertkondensat

Abwässer aus Tankstellen, KFZ-Waschplätzen und KFZ-Werkstätten

Bemessung einer Mineralölabscheideanlage nach EN 858-2

ÖFFNUNGSZEITEN

Wir arbeiten für Sie 24/7.

Unsere Tore öffnen allerdings nur zu folgenden Zeiten:

Anlieferung:
Montag – Freitag 7:00-17:00 Uhr
Samstag 7:00-15:00 Uhr

Bürozeiten:
Montag – Freitag 7:00-12:30 Uhr

Anmeldung
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